Die AfD im Landkreis wirkt: Landratsamt gibt die „Notunterkunft Oderstraße“ in Mühldorf am Inn nach offenem Brief der AfD auf

Foto: Ailura CC BY-SA 3.0 DE https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:20120717_Marcel_Huber.jpg#filelinks

MÜHLDORF AM INN – Seit April 2016 mußte der Landkreis eine „Notunterkunft für die Aufnahme von Flüchtlingen“ vorhalten. Hierzu wurde aus Steuermitteln eigens das ehemalige Auer-Gebäude in der Oderstraße in Mühldorf am Inn ausgewählt. Als solches war es seither Teil eines seit Anfang 2015 existierenden „Notfallplans“ der bayerischen Staatsregierung. Dieser noch immer in Kraft befindliche „Notfallplan“ legt fest, daß jeder oberbayerische Landkreis mindestens 300 Notfallplätze für die Unterbringung von Asylbewerbern bereitstellen muß. Auf diesen „Notfallplätzen“ sollten dann neu ankommende Gäste von Frau Merkel untergebracht werden. Diese Reserve wurde jedoch in Mühldorf am Inn seither nie genutzt.

Die AfD hatte darüber hinaus bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Altötting/Mühldorf mit 14,5% ihr zweitbestes Ergebnis in Oberbayern erzielt gehabt.

Vor diesen beiden Hintergründen hat der AfD-Bundestagskandidat Oliver Multusch Anfang Oktober 2017 einen offenen Brief an die bayerische Staatsregierung verfaßt gehabt (s.u.). Eine Woche später gibt die Regierung dann bekannt, daß die Notunterkunft in Mühldorf am Inn / Oderstraße aus der Reserve genommen wird und geschlossen werden wird.

Wir meinen dazu: Die AfD wirkt! Wir gehen nämlich davon aus, daß das überdurchschnittlich gute Abschneiden der AfD im WahlkreisAltötting/Mühldorf dazu beigetragen hat, daß die Staatsregierung glaubt mit Hilfe dieser Schließung „der AfD Wind aus den Segeln nehmen zu können“, indem die Staatsregierung potentielle Konfliktfelder reduziert.  Wenn die AfD in Mühldorf am Inn 0% und die z.B. Grünen stattdessen 14,5% erhalten hätten, wären diese Notfallplätze wohl kaum aufgegeben worden.

 

2017_10_11 Mühldorf am Inn / Oderstraße: Bayern schließt  Notunterkunft für Flüchtlinge

MÜHLDORF AM INN – Die Bayerische Staatskanzlei hat nicht direkt auf den untigen offenen Brief der AfD reagiert. Stattdessen kann der aktuellen Presse vom 11.10. entnommen werden:

Die Notunterkunft für Flüchtlinge in der Oderstraße wird Ende November geschlossen. Eine weitere Anmietung des bislang nicht genutzten Gebäudes ist nicht vorgesehen…

Eine Alternative zu dem Gebäude wird es im Landkreis nicht geben, heißt es beim Landratsamt. „Aufgrund … können wir – in enger Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern – eine Bereitstellung von 300 Plätzen zum jetzigen Stand ausschließen.“ Der Notfallplan sei zwar noch nicht außer Kraft gesetzt, es sei dem Landkreis jedoch zugesichert worden, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Noterstaufnahme einrichten müsse.

Zu den Kosten, die für Ausbau, Einrichtung und Auflassung des Gebäudes aufgewendet wurden, wollte das Landratsamt keine Angaben machen. Derzeit lasse die Regierung von Oberbayern die Einbauten aus dem Gebäude entfernen, sie sollen für andere Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte verwendet werden.

Wir meinen dazu: Die AfD wirkt und das nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene. Jahrelang herrschte Stillstand und Schweigen über dieses Objekt und über den Umgang damit. Kaum fragt die AfD mit Hilfe eines offenen Briefs einmal konkret nach, kommt Bewegung in diese Frage.

Alleine die offiziell angegebene Begründung wirkt deplatziert. Argumentiert wird mit angeblich zurückgehenden Zahlen auf der Balkanroute. Dieser Umstand ist aber nicht erst seit einer Woche bekannt. Im Übrigen wäre die Zahl der über die offene Balkanroute hereinströmenden Personen geringer gewesen, als die Zahl der Personen, die nun durch Angela Merkel mit Hilfe des von ihr im August 2015 erst in Kraft gesetzten „Familiennachzug“ für Dublin-III-Flüchtlinge ins Land zu kommen drohen. Die Merkel-Regierung hat nämlich diesen, im August 2015 erst gesetzlich möglich gemachten, „Familiennachzug“ bis heute noch immer nicht beerdigt.

Legt man seriöse Zahlen zugrunde, würde dies bedeuten, daß für jeden „Syrer“ mindestens fünf „Familienangehörige“ nachziehen dürften. Wo sollen diese untergebracht werden, wenn nicht in derartigen Notfallquartieren? Die Kommunen finden ja jetzt schon keine Wohnungen für die von ihnen betreuten alleine reisenden  „Flüchtlinge“.

Daß die CSU-Verantwortlichen darüber hinaus keine Angaben über die in dieses Projekt versenkten Steuern machen möchte, ist nachvollziehbar. Eigentlich wäre es die Aufgabe einer funktionierenden Opposition diese Summe herauszufodern. An dem Umstand, daß in diesem Fall alle Verantwortlichen betreffend der Kosten derzeit ein Schweigekartell bilden, lesen die Kreisverbände Altötting und Mühldorf der AfD ab, wie dringend nötig es ist, daß bei den Landtagswahlen 2017 erstmals seit langer Zeit wieder eine echte Oppositionspartei in den Landtag einzieht. Vergleichbares gilt für die daran anschließende Kommunalwahl in Bayern.

Unser Fazit: Ohne Opposition bewegt sich die CSU (bedauerlicherweise) keinen Millimeter. Mit Opposition bewegt sich die CSU wenigstens, wie an diesem aktuellen Beispiel aus dem Landkreis erkennbar ist.

 

2017_10_03 Mühldorf am Inn / Oderstraße: Offener Brief an die Landesregierung wegen „Notunterkunft für Flüchtlinge“

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

mein Name ist Oliver Multusch. Ich bin der 1. Vorstand des AfD-Kreisverbandes Mühldorf. Außerdem bin ich selbst wohnhaft in der Oderstraße 14 in Mühldorf und somit auch ein direkt betroffener Bürger.

Ich wende mich heute an Sie wegen Ihrer Funktion als Minister der bayerischen Staatskanzlei. Auch wenn die Zuständigkeiten hier formal bei der Regierung von Obb. liegen dürften, so ist es doch letztlich die Staatsregierung die über solche Einrichtungen zu befinden hat, und der gehören Sie in exponierter Stelle, sozusagen auch mit direktem Zugang zum Ministerpräsidenten an. Außerdem sind Sie als Ortskundiger mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut.

Diese Erstaufnahme-Einrichtung befindet sich keine 200m von meiner Wohnung entfernt. Deshalb habe ich auch den gesamten Werdegang in dieser Angelegenheit sozusagen von einem „Logenplatz“ aus verfolgen können. Damit meine ich die Diskussionen die 2015 im Vorfeld unter anderem auch durch meine Initiative geführt wurden, den aufwändigen Umbau mit Nutzungsänderung durch das „vereinfachte Baugenemigungsverfahren“, die Vorbehalte in der Bevölkerung und den  ca. 2 Jahre andauernden anschließenden Leerstand.

Ich werde in jüngerer Zeit auch in meiner Eigenschaft als Kreisvorsitzender der AfD immer wieder von Bürgern angesprochen, was denn nun mit dieser Einrichtung sei? Diese Menschen stellen sich zu Recht die Frage ob der Aufwand der hier betrieben wird denn in irgend einem Verhältnis zum Nutzen steht, denn schließlich geht es dabei um Steuergeld. Deshalb komme ich heute mit folgenden Fragen im Hinblick auf diese Einrichtung auf Sie zu:

1. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für Miete/Pacht und Unterhalt?

2. Ist es gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern zu rechtfertigen ein solch großes Gebäude (es war mal angedacht 400 Personen dort unterzubringen) über einen so langen Zeitraum ungenutzt vorzuhalten?

3. Wie lange soll diese Einrichtung noch vorgehalten werden wenn sie denn offensichtlich nicht gebraucht wird?

Ich hoffe baldmöglichst von Ihnen zu hören und verbleibe mit freundlichen Grüßen:

 

Oliver Multusch 1. Vorstand AfD-KV-Mühldorf

PS: Wir werden dieses Schreiben auf folgenden Wegen veröffentlichen:

  • Facebook (AfD-Kreisverband Mühldorf)
  • Webseite afd-mühldorf.de
  • Webseite altötting-alternativ.de
  • Kopien an die örtliche Presse (OVB, PNP, Wochenblatt)